Behandlungen
von Zysten

Eine Zyste (gr. Kystis= Blase) kann man als in sich abgeschlossene im Knochen oder im Weichgewebe gelegene ausgekleidete Hohlräume verstehen.

Diese meist mit flüssigen oder gasförmigen Substanzen gefüllten gutartigen Gebilde wachsen in aller Regel langsam und und nehmen stetig an Größe zu. Durch ihr verdrängendes Verhalten gegenüber anderen Strukturen wird das umliegende Gewebe durch kontinuierliches Größenwachstum bisweilen auf Kosten der Zyste resorbiert.
 

Informationen

Wie werden Zysten im Kieferbereich diagnostiziert?

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Kieferzysten verhalten sich in vielen Fällen auf lange Zeit hin unauffällig und können dadurch unbemerkt an Größe gewinnen. Geäußerte Beschwerden können sich recht unklar als Ausdruck eines eines Druckgefühls im Kiefer oder an den Zähnen äußern. Dabei können langsam wachsende Auftreibungen des Knochens, sowie Veränderung der Zahnstellungen zu einander beobachtet werden.

Oft stellen sich Zysten jedoch als Zufallsdiagnosen bei Routineuntersuchungen dar.
Neben einer Inspektion der Mundhöhle und deren benachbarter Strukturen ist vor allem die Röntgenuntersuchung von großer Bedeutung. Nur die Zusammenschau aller ermittelten Befunde kann Aussage über die Art und Größe der zystischen Veränderung und Umfang der Behandlung geben. Mitunter muss zu genaueren Diagnose eine dreidimensionale Röntgendiagnostik mit unserem DVT oder auch eine Probeentnahme stattfinden.

Wie werden Zysten entfernt?

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Grundsätzlich liegen dem Umgang mit Zysten im Kieferbereich und deren angrenzenden Geweben zwei Verfahren zu Grunde. Zum einen die gezielte und vollständige Entfernung der Zyste, sowie deren feingewebliche Aufarbeitung (Zystektomie, häufig), zum anderen die Eröffnung und offene Abheilung bei z.B. großen Zysten mit Nähe zu schützenwerten anatomischen Strukturen (Zystostomie, selten). Das Therapieziel, die Regeneration, kann durch die Anwendung beider Methoden erreicht werden und muss in jedem Fall individuell definiert werden. Eine zusätzliche Auffüllung des entstandenen Kieferdefektes kann sinnvoll sein.

Daten & Fakten

Aufenthalt

1–3 h

OP-Dauer

0,5–2 h

Betäubung

örtliche Betäubung, Sedierung oder Narkose

Nachbehandlung

Kontrolle und Nahtentfernung nach 7 Tagen

Arbeitsunfähigkeit

7 Tage empfohlen

Gesellschaftsfähigkeit

nach 7 Tagen

Ergebnis sichtbar

sofort

Kosten

OP Leistung der gesetzl. Krankenkassen; ggf. DVT und Füllmaterialien als private Zusatzleistung kostenpflichtig