Chirurgische Freilegung
von Zähnen

Nicht selten kommt es vor, dass sich Zähne im Kiefer verstecken, obwohl diese bereits vollausgebildet sind. In solchen Fällen wird häufig durch den Kieferorthopäden eine Notwendigkeit zur chirurgischen Freilegung festgelegt.

Dies betrifft vor allem die oberen und unteren Eckzähne, sowie Schneidezähne und Backenzähne. Die Basis zur Einordnung solcher Zähne stellt eine ausführliche und eingehende kieferorthopädische Untersuchung unter Zuhilfenahme von röntgenologischer Diagnostik dar. Die chirurgische Intervention ist immer dann vonnöten, wenn der reguläre Durchbruch der Zähne in die Mundhöhle nicht auf natürliche Weise geschieht. Ziel der chirurgischen Freilegung ist die Unterstützung und Verkürzung der kieferorthopädischen Therapie.
 

Informationen

Wie kann die Lage der Zähne bestimmt werden?

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In den meisten Fällen ist es möglich die Lage durch eine gründliche Inspektion der Mundhöhle und die Anfertigung einer 2D-Röntgenaufnahme zu bestimmen. Bei Verdacht auf enger Lagebeziehung zu empfindlichen Nachbarstrukturen wie Wurzeln anderer Zähne oder Nerven sollte eine digitale Volumentomographie angefertigt werden. Mit dieser 3D-Aufnahme lassen sich die Beziehungen der Zähne zur Nachbarschaft optimal darstellen und digital rekonstruieren.

Daten & Fakten

Aufenthalt

1–2 h

OP-Dauer

0,5–1,5 h

Betäubung

örtliche Betäubung, auf Wunsch Sedierung/Narkose

Nachbehandlung

Kontrolle und Nahtentfernung nach 7 Tagen

Arbeitsunfähigkeit

7 Tage empfohlen

Gesellschaftsfähigkeit

nach 4 Tagen

Ergebnis sichtbar

sofort

Kosten

OP Leistung der gesetzl. Krankenkassen; ggf. DVT als private Zusatzleistung kostenpflichtig