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Häufige Fragen

Welche Maßnahmen sind für mich kostenpflichtig?


Nach dem derzeitigen Stand der Krankenkassengesetzgebung sind jegliche Maßnahmen der Zahnentfernung und chirurgischen Zahnerhaltung (Weisheitszahnentfernung, Wurzelspitzenresektion, Zystektomie etc.) Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Kassen und somit für Sie nicht kostenpflichtig.

Eine Ausnahme stellt die chirurgische Versorgung mit Implantaten dar. Sie ist eine Privatleistung und wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Es gibt einige wenige Ausnahmefälle bei bestimmten chirurgischen bzw. prothetischen Situationen, in denen die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder eine Bezuschussung leistet. Selbstverständlich weisen wir Sie darauf hin, ob eine entsprechende Ausnahmeregelung für Sie zutrifft.

Die prothetische Versorgung auf Implantaten (sog. Suprakonstruktion) wird seit 01.01.2005 im Rahmen der Festzuschüsse je nach individueller Lückensituation von Ihrer Krankenkasse bezuschußt. In welchem Umfang dies der Fall ist, erfahren Sie von Ihrem Zahnarzt, welcher sich auch um die Prothetik auf Ihren Implantaten kümmert.
Ebenso von der Kostenübernahme durch die Kasse ausgenommen ist die Anwendung von Knochenersatzmaterialien oder Regenerationsprodukten. Außerdem sind medizinisch nicht angezeigte plastisch-ästhetische Operationen für Sie kostenpflichtig, sowie ein Teil der Aufwendungen im Rahmen einer Kiefergelenksbehandlung/Craniomandibulären Dysfunktion (CMD).

Sollte für Sie die Durchführung einer der genannten Maßnahmen in Frage kommen, erhalten Sie von uns einen präzisen Kostenvoranschlag.
Bei Privatpatienten kann aufgrund des entsprechendem Schwierigkeitsgrades bei der Abrechnung einzelner Leistungspositionen auf den Faktor 3,5 zugegriffen werden.

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