Kieferchirurgische Praxen
Hentschel & Herrmann
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Die Dauer der Arbeits- oder Schulunfähigkeit ist abhängig von der Art und dem Schwierigkeitsgrad des Eingriffs. So ist beispielsweise nach der operativen Entfernung kleiner Neubildungen häufig gar keine Krankschreibung notwendig.
Bei Weisheitszahnentfernungen und Wurzelspitzenresektionen hängt die Arbeitsunfähigkeitsdauer entscheidend vom Schwierigkeitsgrad des Eingriffs ab. Für die Entfernung einfacher Weisheitszähne und Wurzelspitzenresektionen im Frontzahnbereich sind ca. 2-4 Tage Arbeitsunfähigkeit zu veranschlagen, für schwierigere Weisheitszähne und Wurzelspitzenresektionen im Seitenzahnbereich sollte mit einer Woche Arbeitsunfähigkeit gerechnet werden.
Ebenfalls eine Woche beträgt die Ausfallzeit nach der Entfernung aller vier Weisheitszähne. Eine Arbeitsunfähigkeit über eine Woche stellt für unser Fachgebiet die Ausnahme dar. Wegen der Vermeidung einer stärkeren körperlichen Belastung empfehlen wir in der Regel eine Sportbefreiung für 14 Tage.
Während des Beratungsgespräches wird von uns der Schwierigkeitsgrad des bevorstehenden Eingriffes eingeschätzt und Sie von der zu erwartenden Arbeitsunfähigkeit informiert sowie der OP-Termin für einen passenden Wochentag festgelegt.