Kieferchirurgische Praxen
Hentschel & Herrmann
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Auch für Eingriffe in örtlicher Betäubung können wir die Schmerzfreiheit garantieren. Moderne örtliche Betäubungsmittel sind speziell für den Einsatz im zahnärztlichen Bereich entwickelt worden und zeichnen sich durch unverzüglichen Wirkungseintritt und sicher erzielte Schmerzfreiheit aus. Eine vielleicht von früher bekannte „Wartezeit“ bis zum vollständigen Wirkungseintritt gibt es bei uns nicht.
Außerdem können wir eine außergewöhnliche Erfahrung und Routine bei der Durchführung von Operationen in örtlicher Betäubung vorweisen, die uns auch schwierige Situationen meistern lässt. Einzige Ausnahme für eine vollständige Schmerzfreiheit stellt das stark entzündete Operationsgebiet dar. Hier wird zunächst durch Antibiotikaanwendung und Wundpflegemaßnahmen die Entzündungsfreiheit herbeigeführt und erst dann operiert. Müssen Abszesse oder starke Entzündungen akut behandelt werden, ist eine absolute Schmerzfreiheit u.U. nicht zu garantieren.